Zwölf Roller auf der Rolle
Die kleinen Flitzer sind allgegenwärtig, ob via Smartphone-App gemietet oder zum Geburtstag erhalten. Doch viele Benutzer kennen die Regeln nicht: Etwa, dass man sie erst ab 16 fahren darf.
«Elektrofahrzeuge wie Trottinetts, Roller und Scooter sind im Trend; die Einhaltung der Verkehrsregeln weniger», schreibt die Kantonspolizei in einer Mitteilung. Polizeikorps im ganzen Kanton Zürich haben deshalb im Mai ein besonderes Augenmerk auf diese «Trendfahrzeuge«geworfen, wie sie im Fachjargon genannt werden. Denn im Gegensatz zum altbekannten Velo oder dem vom Strassenverkehrsamt beaufsichtigten Auto ist bei den kleinen Rollern nicht immer klar, was erlaubt ist und was nicht.
Die Stadtpolizei Opfikon kontrollierte am 8. Mai unweit des Schulhauses Halden. In den rund eineinhalb Stunden überprüfte sie 12 Geräte und deren Lenkerinnen und Lenker; 3 davon wurden gebüsst, weil sie zu jung sind, um damit zu fahren: Das Mindestalter beträgt 16 Jahre. Nur wer einen «Töffli»-Ausweis (Kategorie M) besitzt, darf schon mit 14.
Schneller als die erlaubten 20 km/h war aber keines der getesteten Geräte. Um deren Geschwindigkeit exakt zu bestimmen, hat die Stadtpolizei eigens eine Rolle angeschafft. «Allerdings gibt es manipulierte Gefährte», so Stefan Hübscher, der bei der Stadtpolizei für das Thema zuständig ist. Doch auch ihnen komme man auf die Schliche.
Auf die Strasse, nicht aufs Trottoir
Es war dies nicht die erste derartige Kontrolle, aber die erste mit der erwähnten, genau geeichten Rolle. In vielen anderen Fällen ging es ebenfalls ums Alter der Lenkenden oder aber ums unerlaubte Fahren auf dem Trottoir.
Auf Velowegen hingegen sind nicht nur die E-Trottinetts, sondern auch die deutlich grösseren Elektro-Roller erlaubt, die wie kleine Varianten grosser Strassenmotorräder aussehen. «Wir bekommen öfter Anrufe etwa aus dem Opfikerpark», so Stefan Hübscher. «Aber wo Velos erlaubt sind, dürfen auch diese kleinen ‹Harleys› fahren.» Umgekehrt stören sich manche Autofahrende auf der Strasse an diesen neuen Verkehrsteilnehmern. Doch auch hier hat die Polizei keine Handhabe, sofern sie sich korrekt verhalten: Wo kein Radweg vorhanden ist, müssen die «Neuen» auf der Strasse fahren, das Trottoir ist für sie tabu. Diesbezüglich hat die Stadtpolizei auch immer wieder Erwachsene zu ermahnen.
100 Fahrzeuge in einem Monat
Die Kantonspolizei Zürich ihrerseits stoppte bei ihren Kontrollen im ganzen Kanton rund 87 Fahrerinnen und Fahrer, die sich nicht an die Regeln hielten. Ziel sei auch gewesen, die geltenden Verkehrsregeln bekannt zu machen sowie wo nötig durchzusetzen und damit die Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden zu erhöhen, betont die Kapo. Am 8. Mai kontrollierte sie ebenfalls über 30 Personen und ihre Elektro-Trottinetts, E-Roller oder andere Trendfahrzeuge und musste 11 meist jugendliche Personen anzeigen: wegen fehlender Fahrerlaubnis, zu schneller oder anderweitig technisch mangelhafter Fahrzeuge oder anderer Verkehrsregelverletzungen.
Bereits in den Wochen davor hatten verschiedene Kontrollen von Trendfahrzeugen gezeigt, dass die Verkehrsregeln oft ungenügend eingehalten werden. Innert rund vier Wochen hat die Polizei rund 76 Fälle wegen zu schneller Fahrzeuge oder einer fehlenden Fahrerlaubnis an die Untersuchungsbehörden rapportiert. Man werde die Einhaltung der Verkehrsregeln durch die Lenkerinnen und Lenker von Trendfahrzeugen auch zukünftig im Rahmen von spezifischen und allgemeinen Verkehrskontrollen überprüfen, verspricht die Kantonspolizei.
Auch die Opfiker Stadtpolizei wird solche Gefährte weiterhin kontrollieren. In den letzten Jahren verbessert hat sich nach Ansicht von Stadtpolizist Stefan Hübscher die technische Ausstattung der Fahrzeuge. «Was heute verkauft wird, verfügt in aller Regel über das notwendige Licht und zwei Bremsen, die auf beide Räder wirken.»
Zudem sei die Zahl anderer, ebenfalls problematischer Trendfahrzeuge zurückgegangen, etwa Elektro-Einräder (auch «Onewheel» oder «Solowheel» genannt), «Smartwheels» oder «Hoverboards» (mit seitlichen Rädern) oder auch Skateboards mit Elektroantrieb. Diese sind auf öffentlichen Verkehrsflächen überhaupt nicht erlaubt, da sie meist weder Licht noch Bremsen haben und deshalb keine Zulassung für den öffentlichen Strassenverkehr bekommen.
Wo darf man womit fahren und ab wann? Alle Informationen dazu gibt es hier.