Kommunale Erneuerungswahlen - bewilligungsfähige Plakatstandorte
Temporäre Wahlplakate dürfen unter Einhaltung der "Bestimmungen zu bewilligungsfähigen Plakatstandorten" vom Samstag sieben Wochen vor dem Wahlsonntag bis zum Sonntag eine Woche nach dem Wahlsonntag aufgestellt werden. Die einzelnen Standorte werden gemäss den Bestimmungen den Ortsparteien und parteilosen Kandidierenden von Opfikon grundsätzlich bewilligt. Die Bestimmungen können hier eingesehen werden: https://www.opfikon.ch/gesetzessammlung/168992
Interessierte Ortsparteien und parteilose Kandidierende werden gebeten sich bis spätestens am 5. Dezember 2025 via stadtkanzlei(at)opfikon.ch oder 044 829 82 23 für das Aufstellen temporärer Wahlplakate anzumelden. Mit der Anmeldung werden die Bestimmungen akzeptiert. Die Auslosung der Standorte erfolgt am 11. Dezember 2025.
Opfikon, 13. November 2025
STADTRAT