Kampf um die Abstimmungszeitung

Roger Suter

Der Verein «Fair in Air» verlangt, dass die Abstimmungsbroschüre nicht verschickt wird. Der Regierungsrat sagt Nein.

Der Abstimmungskampf um die Pistenverlängerungen erobert neues, möglicherweise juristisches Terrain: Der flughafenkritische Verein «Fair in Air» verlangt, dass die «fehlerhaften Abstimmungsunterlagen» nicht ausgeliefert werden. Er begründet dies damit, dass die Kantonsregierung («ihres Zeichens Befürworterin des Flughafenausbaus») die Gegenargumente geändert und teilweise schlicht gelöscht habe. Darin sei es um Zahlen des Flughafens zu den Flügen während der Nachtsperrzeit, zur Lärmbelastung und zur angestrebten Kapazität, die Empfehlungen des Bundes zu den Nachtruhezeiten oder die Studienresultate der Empa zu den Folgen von übermässigem Lärm gegangen.

Wie bereits berichtet, forderte das Referendumskomitee zwingend den Neudruck der Abstimmungszeitung oder eine Verschiebung des Termins, falls die Zeit dafür nicht mehr reicht. Doch der Regierungsrat hatte die Abstimmungsunterlagen bereits im Internet aufgeschaltet und in Druck gegeben. Deshalb reichte das Komitee beim Regierungsrat am Sonntag ein Gesuch um Erlass vorsorglicher Massnahmen ein: Es verlangt, dass die «fehlerhafte Abstimmungszeitung» von der Webseite entfernt und die gedruckte nicht ausgeliefert wird.

Der Regierungsrat hat schnell reagiert  – und das Gesuch noch am Montagnachmittag als «gegenstandslos und un­verhältnismässig» abgewiesen. «Die Abstimmungsunterlagen waren zum Zeitpunkt der Gesuchstellung bereits gedruckt und an die Gemeinden und Logistikpartner ausgeliefert», teilt die Regierung mit. «Vor diesem Hintergrund fällt der Antrag der Einsprecher betreffend Stopp von Druck und Anlieferung der Unterlagen infolge Nichterfüllbarkeit dahin.»

«Öffentliches Interesse überwiegt»

Würde den Gemeinden die Zustellung der Abstimmungszeitung an die Stimmberechtigten wie verlangt untersagt, wären alle darin enthaltenden Berichte und nicht nur derjenige zu den Pistenverlängerungen betroffen. Das öffentliche Interesse an einer rechtzeitigen Zustellung der Abstimmungszeitung und damit an einer Information über alle zur Abstimmung stehenden kantonalen Vorlagen überwiege das Interesse der Einsprecher. «Auch wäre es für die Stimmberechtigten nicht nachvollziehbar und würde die freie Meinungsbildung beeinträchtigen, wenn die Internet- und gedruckte Fassung der Abstimmungszeitung nicht übereinstimmen würden.»

Der Regierungsrat hat das Gesuch um Erlass vorsorglicher Massnahmen daher in sämtlichen Punkten abgewiesen, wie er mitteilt. Über die noch hängige, ältere Einsprache gegen den Beleuchtenden Bericht zu den Pistenverlängerungen werde er demnächst entscheiden. Zum Kommentar