Allgemeines Feuer- und Feuerwerksverbot in Opfikon ist aufgehoben
Das am 15. Juli 2026 aufgrund der grossen Trockenheit verfügte allgemeine Feuer- und Feuerwerksverbot auf dem Stadtgebiet Opfikon wurde am Freitag, 28. August 2026, um 12 Uhr aufgehoben. Weiterhin gilt ein absolutes Feuerverbot im Wald und bis 50 Meter vom Waldrand entfernt.
Im Kanton Zürich besteht wegen der weiterhin trockenen Verhältnisse nach wie vor eine grosse Waldbrandgefahr. Die Niederschläge der vergangenen Tage waren zu gering, um die Situation nachhaltig zu entspannen.<o:p></o:p>
Ausserhalb des Waldes besteht zwar nach wie vor ein Wasserdefizit im Boden. Die Niederschläge in den vergangenen Tagen haben zu einer leichten Entspannung der Situation geführt. Zusammen mit den deutlich tieferen Temperaturen ab Freitag, 28. August 2026 nimmt die Gefahr von rasch verlaufenden und schwer einzudämmenden Flurbränden deutlich ab. Gemäss aktuellen Prognosen ist in den nächsten beiden Wochen eine Entspannung bei der Brandgefahr zu erwarten.<o:p></o:p>
Aufgrund dieser Entwicklung hat der Stadtrat das am 15. Juli 2026 verfügte allgemeine Feuer- und Feuerwerksverbot auf dem gesamten Stadtgebiet Opfikon per 28. August 2026, 12.00 Uhr, aufgehoben.<o:p></o:p>
Im Umgang mit Feuer und Feuerwerk ist weiterhin grosse Vorsicht geboten. Das geltende Feuer- und Feuerwerksverbot im Wald und in Waldesnähe ist zu beachten.<o:p></o:p>
Weitere Informationen sind unter www.waldbrandgefahr.ch und www.zh.ch/waldbrandgefahr zu finden.<o:p></o:p>