Zürcher sind gegen einen Seeuferweg
Im Kanton Zürich mussten die Stimmberechtigten zudem über drei weitere Vorlagen entscheiden, darunter die Uferinitiative. National sorgte vor allem die Initiative für eine 13. AHV-Rente für Furore.
National standen am vergangenen Sonntag die Initiative für eine 13. AHV-Rente und die Renteninitiative im Fokus. Letztere forderte, dass das Rentenalter für Frauen und Männer bis 2033 schrittweise auf 66 Jahre erhöht wird. Danach sollte das Rentenalter an die durchschnittliche Lebenserwartung gekoppelt werden. Allerdings konnten die Jungfreisinnigen mit ihrer Renteninitiative nicht überzeugen. Die Stimmberechtigten lehnten sie mit 74,75 Prozent Nein-Stimmen sehr deutlich ab.
«Die Schweizer Stimmbevölkerung verschiebt die Erhöhung des Rentenalters», schreibt der Verein Renteninitiative in einer Mitteilung. Die Initiative hätte «die AHV generationengerecht und nachhaltig gesichert, ohne Steuererhöhungen und ohne Rentenkürzungen».
Jubeln durfte hingegen der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB). Dessen Initiative für eine 13. AHV-Rente möchte die Altersrenten der AHV um eine Monatsrente erhöhen. Will heissen: Die Rentnerinnen und Rentner sollen zukünftig eine 13. Monatsrente bekommen – ähnlich wie der 13. Monatslohn.
Das Anliegen kam besonders bei der älteren Bevölkerung gut an, wie schon Umfragen im Vorfeld der Abstimmungen andeuteten. Die Initiative wurde mit 58,25 Prozent Ja-Stimmen angenommen. Der SGB spricht von einem «historischen Abstimmungserfolg». Das Abstimmungsergebnis zeige, dass der Bundesrat, eine Mehrheit im Parlament und die Arbeitgeber das Rentenproblem zu lange ignoriert hätten. Ausbezahlt wird die 13. AHV-Rente voraussichtlich ab Januar 2026.
Nein zu durchgehendem Uferweg
Die Initiative für öffentliche Uferwege wollte, dass die Ufer von Zürcher Gewässern wieder besser zugänglich gemacht und ökologisch aufgewertet werden. Im Mittelpunkt stand vor allem der Zürichsee, wo bis 2050 ein durchgehender Seeuferweg erstellt werden sollte. Keine Freude daran hatten logischerweise die Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer mit Seeanstoss. Sie wehrten sich vehement – unterstützt von Verbänden wie dem Hauseigentümerverband Kanton Zürich. Hauptargumente dagegen waren der Schutz des Privateigentums und die Kosten, die für den Kauf des Landes und die Entschädigungen der Grundeigentümer nötig gewesen wären. Der Regierungsrat sprach von 350 Millionen bis 650 Millionen Franken.
Obwohl nur ein kleiner Teil der Stimmbevölkerung selbst Seeanstoss hat, wurde die Uferinitiative mit 64,03 Prozent Nein-Stimmen klar abgelehnt. «Das Nein zur Volksinitiative ist für mich nicht einfach ein Nein zu Uferwegen und auch kein Nein zu neuen Uferwegen», versprach Regierungsrätin Carmen Walker Späh (FDP) an der Medienkonferenz des Kantons. Im Gegenteil, man wolle weiterhin den Zugang zu See- und Flussufer konstruktiv ausbauen und verbessern.
Für die Initianten ist klar: «Obwohl der Schutz der Zürcher Ufer durch die Verfassung heute keine Mehrheit gefunden hat, ist der Seeuferweg nicht vom Tisch.» Dass die Zustimmung zur Uferinitiative 36 Prozent erreicht habe, sei ein starkes Votum für mehr Uferwege im ganzen Kanton, das von der Politik nicht missachtet werden könne, heisst es in einer Mitteilung.
Schraube für Chaoten angezogen
Die Anti-Chaoten-Initiative der Jungen SVP hatte zwar an der Urne keine Chance (sie wurde mit 59,17 Prozent Nein-Stimmen abgelehnt), doch das Grundanliegen kam beim Stimmvolk an. Denn der Gegenvorschlag des Regierungsrats wurde mit 63,79 Prozent Ja-Stimmen klar angenommen. Die SVP Kanton Zürich zeigte sich in einer Mitteilung zufrieden. «Das Resultat ist ein klares Zeichen an die Exekutive in Zürich: Die Zürcher Bevölkerung hat genug von randalierenden Vandalen, die für ihre Taten nicht zur Rechenschaft gezogen werden», wird Fraktionspräsident Tobias Weidmann zitiert.
Demonstrationsfreiheit in Gefahr?
Die SVP-Initiative und der Gegenvorschlag wollten, dass Verantwortliche von unbewilligten Demonstrationen, an denen es zu Ausschreitungen kommt, für den Schaden und die Kosten des Polizeieinsatzes aufkommen müssen. Der Gegenvorschlag will aber die Kosten für ausserordentliche Polizeieinsätze nur dann den Verursacherinnen und Verursachern verrechnen, wenn diese vorsätzlich gehandelt haben.
Die Gegnerinnen und Gegner sehen nun die Demonstrationsfreiheit in Gefahr. «Der Regierungsrat hat im Abstimmungskampf stets betont, sich mit dem Gegenvorschlag um eine grundrechtskonforme Umsetzung zu bemühen und die Gemeindeautonomie zu bewahren. Das muss er nun auch liefern», lässt sich SP-Kantonsrätin Leandra Columberg darum in einer Mitteilung der SP Kanton Zürich zitieren.
Keine Diskussionen gab eine Änderung der Verfassung. Laut Website des Kantons Zürich sollen mit der Änderung «zusätzliche Voraussetzungen für die Wählbarkeit von Richterinnen und Richtern an die obersten kantonalen Gerichte festgelegt werden können». Auch Ausnahmen von der Wohnsitzpflicht sowie die Amtsdauer könnten dadurch geregelt werden. Schon das Parlament hatte die Änderung ohne Gegenstimme angenommen und das Stimmvolk sagte mit 89,34 Prozent Ja.