Opfikon verlangt 7 Stunden Ruhe

Roger Suter

Der Stadtrat Opfikon will, genau wie fast alle anderen Anrainergemeinden, dass die Nachtflugsperre von 23 bis 6 Uhr eingehalten wird. Ausserdem will er die Zusage des Flughafens, dass die Hauptsammelstelle Rohr dort bleiben kann.

Die Frist ist abgelaufen: Bis am 14. Februar hatten die Gemeinden Zeit, sich zum Sachplan Infrastruktur Luftfahrt (SIL) zu äussern, der seit 10. Dezember 2024 öffentlich auflag. Der Kanton muss dies – dank einer Fristerstreckung – bis Mitte April tun.

Auch der Stadtrat Opfikon hat sich mit den Neuerungen oder Ergänzungen, welche das Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) in Bern für den Betrieb in Kloten vorschlägt, befasst: Dazu zählen die bereits vom Volk beschlossenen Pistenverlängerungen nach Westen und Norden, deutlich höhere Lärmgebühren für späte oder laute Maschinen, die Südabflüge ­geradeaus bei Bise, optimierte Routenführungen oder moderne Flugverfahren. Damit soll es weniger Verspätungen geben, welche die Nachtruhe der Bevölkerung nach 23 Uhr besonders stören.

«Abflüge von Piste 16 und Anflüge auf Piste 34 führen zu Fluglärmbelastungen für die Opfiker Bevölkerung», schreibt der Stadtrat in seiner Stellungnahme. Er begrüsse deshalb die Massnahmen zur Verbesserung der Lärmsituation. Überrascht ist man in Opfikon nicht, was den Inhalt des Sachplans angeht: «Die Anpassun-gen entsprechen unseren Vermutungen», teilt der Stadtrat auf Anfrage mit. Er erwartet bei einer Umsetzung für die Stadt auch keine grösseren Auswirkungen, begrüsst es indes, dass die optimierten Anlagen zuerst einen pünktlicheren Betrieb fördern sollen.

«Nicht einverstanden»

Deutliche Kritik erntet jedoch das Ansinnen, dass der Landesflughafen eine Art «Besitzstandsgarantie» erhalten soll. Wörtlich heisst es im Objektblatt: «Die ­Betriebszeiten werden auf die Zeit von 6 bis 23 Uhr beschränkt, mit der Mög­lichkeit eines Verspätungsabbaus bis 23.30 Uhr. Der Flugbetrieb ist in dieser Zeit zu gewährleisten. (…) Eine weitere Ausdehnung der Nachtflugsperre oder eine weitergehende Beschränkung der Zahl der Flugbewegungen in der Nachtstunde wäre mit der Funktion des Flughafens als Drehscheibe für den interkontinentalen Verkehr sowie der Besitzstandsgarantie für Landesflughäfen nicht vereinbar.»

Der Opfiker Stadtrat aber findet, dass damit der ordentliche Flugbetrieb bis 23.30 Uhr ausgeweitet werde, was dem ­aktuellen Betriebsreglement des Flug­hafens widerspreche, der einen Nacht­betrieb bis 23 Uhr vorsieht. «Die Stadt ­Opfikon ist mit dieser Anpassung der Rahmenbedingungen zum Betrieb im SIL-Objektblatt nicht einverstanden.»

Eine solche Garantie könnte die Bemühungen um weniger Nachtlärm beeinträchtigen, findet die Opfiker Exekutive.  Der ordentliche Flugbetrieb sei auf die Zeit von 6 bis 23 Uhr zu begrenzen, findet der Stadtrat. «Die Nachtflugsperre von 7 Stunden (23 bis 6 Uhr) soll durch geeignete Massnahmen konsequent und umfassend gewährleistet sein.» Insbesondere seien Starts und Landungen so über den gesamten Tag hinweg zu planen, dass im Betrieb von 23 bis 23.30 Uhr nur verspätete Flugbewegungen stattfinden dürfen. Verspätungen sollen auch mit betrieblichen Massnahmen vermieden werden.

Zudem will der Stadtrat folgende Formulierung im aktuell gültigen SIL von 2021 nicht streichen: «Besondere Beachtung ist der Begrenzung der Lärmbelas- tung in der Nacht zu schenken.»

Bestandesgarantie fürs «Rohr»

Die Starts geradeaus nach Süden haben in jenen Gemeinden naturgemäss für die grösste Empörung gesorgt. Opfikon liegt ebenfalls in dieser Himmelsrichtung, aber direkt am Pistenende: Ob die Flugzeuge nach dem Abheben wie heute sofort nach links abdrehen oder weiter geradeaus beziehungsweise nach rechts fliegen, spielt für Opfikon lärmtechnisch deshalb keine Rolle. Der Stadtrat sieht darin sogar einen Vorteil: «Die geplanten Massnahmen dienen einem stabileren und sichereren Flugbetrieb. Sie helfen, Verspätungen zu vermeiden, die ansonsten in die späten Abend- und Nachtstunden fallen würden.»

Ferner fordert Opfikon, dass gewisse bestehende kommunale Infrastrukturen  mangels Alternativstandorten dort weiterbetrieben werden können. Konkret geht es um die städtische Hauptsammelstelle Rohr, welche innerhalb des SIL-Perimeters liegt – und allenfalls weichen müsste, sollte die Flughafen AG dort ausbauen wollen. Schliesslich lägen einige vom Flughafen mitbenutzte kommunale Infrastrukturen auch ausserhalb des SIL-Perimeters, der dort bis an die Glatt und die Birchstrasse reicht.