Grabsteine mit QR-Code sind möglich
Mit dem Anbringen von QR-Codes auf Grabsteinen erhalten Friedhofbesucherinnen und -besucher einen tiefen Einblick in das Leben der verstorbenen Person. Man kann sogar Fotos und Filme betrachten. Grundsätzlich erlaubt ist das auch in Opfikon.
Entwickelt für die Markierung von Baugruppen und Komponenten in der Logistik des Toyota-Konzerns, ist der QR-Code längst Standard. Er soll demnächst sogar den vor 50 Jahren eingeführten Strichcode im Schweizer Handel ablösen.
Seit neustem ist er auch auf einem Grabstein zu finden. Das Bevölkerungsamt der Stadt Zürich hat die Anbringung erstmals bewilligt, wie die mittlerweile eingestellte Quartierzeitung «Züriberg» kürzlich schrieb. Einmal gescannt, kann die Biografie der verstorbenen Person von den Grabbesuchern gelesen werden – die Lesenden können sogar Bilder und Filme betrachten und erfahren vielleicht einiges, was sie noch gar nicht wussten.
Hinter der Idee steht Erich Bohli (74), der seit über 50 Jahren in Zürich-Oerlikon lebt. Begraben in besagtem Grab auf dem Friedhof Nordheim ist seine spanischstämmige Ehefrau Vicenta Ferrandis y Guillem.
Innovative Nutzungsmöglichkeit
Lebensgeschichten sind für den ehemaligen Fust-Finanzchef ein sehr wertvolles und erhaltenswertes Kulturgut und -erbe. Er hat deshalb zusammen mit Professor Alfred Messerli 2014 die Autobiografieplattform meet-my-life.net entwickelt, auf der jeder seine Lebensgeschichte verfassen kann. Mit seiner Idee des Grabstein-QR-Codes geht Bohli nun aber noch einen Schritt weiter. «Wer hat nicht schon etwas über sein Leben aufgeschrieben? Doch statt es auf einer Festplatte verkümmern zu lassen, ist der QR-Code auf Grabsteinen eine innovative und für die Grabbesucher sehr interessante Nutzungsmöglichkeit», findet der Oerliker.
Website muss auffindbar bleiben
Dagegen hat auch die Stadt Opfikon nichts, wie in der Antwort auf eine Anfrage des «Stadt-Anzeigers» erläutert wird. Zwar habe es bislang noch keine Anfrage gegeben, einen Grabstein mit einem QR-Code zu versehen, das ginge aber durchaus, wird ausgeführt. «Grundsätzlich wäre es möglich, ein QR-Code auf einem Grabstein anzubringen, sofern sich dieser zurückhaltend in die Gestaltung des Grabmals einfügt», so die Kommunikationsverantwortliche Raffaela Landert. Bei den Vorgaben gebe es für die Angehörigen aber einige Punkte zu berücksichtigen, da die Stadtverwaltung keine Qualitätssicherung übernehmen könne: «Die Website sollte während der gesamten Dauer, während der das Grab existiert, in der gewünschten Qualität im Internet auffindbar sein. Zudem sollten die Gestaltung und der Inhalt der Website im Sinne der verstorbenen Person umgesetzt sein.» Laut Landert sind die Angehörigen somit verantwortlich für die Verlinkung via QR-Code und den Inhalt der verknüpften Website.
Bisher noch kein Gesuch
Landert, welche die Antworten in Abstimmung mit Jörg Mäder, Vorsteher Gesellschaft, und Walter Bickel, Abteilungsleiter Gesellschaft, zusammengetragen hat, erklärt, dass bisher noch kein Gesuch für Opfikon eingetroffen sei. Erich Bohlis Idee könnte also durchaus auch in Opfikon Schule machen, das Potenzial ist da. Jetzt fehlen nur noch die Gesuche.
Infos über die Biografie-Plattform: www.meet-my-life.net