Umstellung auf volldigitales Baubewilligungsverfahren
Die Stad Opfikon vollzieht die vollständige Umstellung auf den 1. Januar 2026. Ab diesem Datum werden sämtliche baurechtlichen Verfahren und Verfahrensschritte ausschliesslich digital über die kantonale Plattform eBaugesucheZH abgewickelt. Eine Einreichung in Papierform ist nur noch bis Ende Dezember 2025 möglich.
Mit den Änderungen im kantonalen Planungs- und Baugesetz (PBG) und den dazugehörigen Erlassen, die am 1. April 2024 in Kraft getreten sind, können Baugesuche über die Plattform «eBaugesucheZH» volldigital und rein elektronisch eingereicht werden. Da die entsprechenden Grundlagen in Opfikon noch nicht vorhanden waren, ist seither zur digitalen Eingabe zwei Papierexemplare der Gesuchsunterlagen und der von Hand unterschriebenen Eingabequittung einzureichen.
Unverändert bleibt die öffentliche Bekanntmachung: Baugesuche werden weiterhin im Amtsblatt des Kantons Zürich (amtliches Publikationsorgan) publiziert.
Weitere Informationen sowie eine Prozessdokumentation für Gesuchstellende können Sie der Website des Kantons Zürich entnehmen.