Gericht erklärt Eigentalsperrung für rechtmässig

Daniel Jaggi

Die Vereinbarung zur Schliessung der Eigentalstrasse bleibt verbindlich. Das Baurekursgericht hat entschieden, dass die Gemeinden Nürensdorf und Oberembrach Zustimmung zur Strassenschliessung nicht einseitig zurückziehen konnten.

Das Eigental zählt zu einem bedeutenden Natur- und Landschaftsschutzgebiet. Durch das Tal führt aber auch die Eigentalstrasse, die seit vielen Jahren von Autofahrern, Velofahrern und Anwohnern genutzt wird. Gleichzeitig stellt die Strasse eine Belastung für die empfindlichen Lebensräume von Amphibien, Pflanzen und anderen geschützten Tierarten dar.

Als 2013 Sanierungsarbeiten an der Strasse und verschiedene Verkehrsmassnahmen zum Schutz der Natur anstanden, kam es zu Meinungsverschiedenheiten zwischen den Anrainergemeinden, Naturschutzorganisationen und weiteren Interessengruppen.

Nach einem längeren Prozess, inklusive eines Verwaltungsgerichtsentscheids, kam es 2017 bei einem runden Tisch mit Vertreterinnen und Vertretern von sechs Gemeinden, vier kantonalen Amtsstellen und acht Interessengruppen zu einem historischer Kompromiss: Die Eigentalstrasse sollte nochmals für zehn Jahre für den Verkehr geöffnet bleiben, um den umliegenden Gemeinden Zeit zu geben, die Verkehrsführung anzupassen. Ab August 2027 soll die Strasse für den motorisierten Individualverkehr dauerhaft geschlossen und stattdessen ein regionaler Radweg realisiert werden. Dieser Beschluss wurde rechtsgültig und blieb unangefochten.

Kompromiss gebrochen

Im letzten Oktober brachen die Gemeinderäte von Nürensdorf und Oberembrach diesen Kompromiss, indem sie ihre Zustimmungsbeschlüsse von 2017 einseitig widerriefen. BirdLife, Pro Natura und WWF erhoben dagegen Rekurs. Mit dem nun vorliegenden Entscheid bestätigt das Baurekursgericht deutlich, dass das Vorgehen der Gemeinden nicht korrekt war.

Das Baurekursgericht hält in seinem Entscheid fest, dass die Gemeinden das rechtliche Gehör der betroffenen Naturschutzorganisationen und weiterer legitimierter Parteien verletzt haben. Die Gemeinderäte handelten im Alleingang, ohne jede Anhörung.

Darüber hinaus stellt das Gericht fest, dass das Koordinationsgebot gemäss Raumplanungsgesetz verletzt wurde: Der Widerruf der aus Naturschutzgründen beschlossenen Strassensperrung hätte zwingend mit der zuständigen Baudirektion abgestimmt werden müssen.

 

«Dieses Urteil zeigt, dass demokratisch und rechtsgültig beschlossene Naturschutzmassnahmen nicht einfach ausgehebelt werden können.»

Kathrin Jaag, Co-Geschäftsführerin BirdLife Zürich

 

Die einseitige Kündigung stellt nicht nur eine Rechtsverletzung dar, sondern ist auch ein Vertrauensbruch. «Man muss sich auf gemeinsam getroffene Abmachungen verlassen können», sagt Selma L’Orange vom WWF Zürich.

Die Naturschutzorganisationen begrüssen den Entscheid des Baurekursgerichts, wie sie in einer Mitteilung schreiben. Kathrin Jaag, Co-Geschäftsführerin von BirdLife Zürich, sagt: «Dieses Urteil stärkt den Rechtsstaat und zeigt, dass demokratisch und rechtsgültig beschlossene Naturschutzmassnahmen nicht einfach ausgehebelt werden können.»

BirdLife, Pro Natura und WWF erwarten nun, dass alle Beteiligten, also die ­Gemeinden, der Kanton und die zuständigen Stellen, «unverzüglich die notwen­digen planerischen und rechtlichen Schritte einleiten», damit die Eigentalstrasse wie vereinbart im August 2027 für den motorisierten Individualverkehr geschlossen werden kann, ist der Mitteilung weiter zu entnehmen. Der Radweg auf dem Trassee müsse planungsreif vorangetrieben werden. Vanessa Wirz, Co-Geschäftsleiterin Pro Natura Zürich, sagt: «Jede weitere Verzögerung geht auf Kosten eines einzigartigen Naturraums und der Amphibien, Vögel und weiterer Wildtiere, die ihn bewohnen.»

Seit mehr als zehn Jahren wird gestritten

  • 2013: Sperrung der Eigentalstrasse wegen Frostschäden; Sanierung ohne Naturschutzmassnahmen rechtlich nicht möglich.
  • 2014: Verwaltungsgericht verlangt koordiniertes Verfahren unter Einbezug der Gemeinden, Anrainer und Interessensvertretungen.
  • 2017: Historischer Kompromiss am runden Tisch: 10 Jahre Öffnung, danach dauerhafte Schliessung für den motorisierten Individualverkehr. Rechtsgültige Beschlüsse der Gemeinden Nürensdorf, Oberembrach und Kloten.
  • August 2017: Wiederinbetriebnahme der Eigentalstrasse nach Sanierung.
  • Oktober 2025: Gemeinderäte von Nürensdorf und Oberembrach widerrufen die Vereinbarung einseitig.
  • November 2025: Rekurs durch BirdLife, Pro Natura, WWF und Kanton Zürich.
  • 11. Juni 2026: Baurekursgericht hebt die Widerrufsbeschlüsse auf.
  • August 2027: Umsetzung der dauerhaften Schliessung der Eigentalstrasse für den motorisierten Individualverkehr. (dj.)