Bundesrat genehmigt SIL: Zuerst Verspätungsabbau, erst dann mehr Slots

Roger Suter

Der Bundesrat hat festgelegt, dass Effizienzgewinne am Flughafen zuerst dem Abbau von Verspätungen dienen müssen. Aber er hält auch an den Betriebszeiten fest und erlaubt bei Bise und Nebel Südstarts geradeaus.

Der Bundesrat hat vergangene Woche die Anpassung des SIL-Objektblatts des Flughafens Zürich genehmigt. Dieses legt die Eckwerte für den Flughafenbetrieb fest. Auf Geheiss des Bundesverwaltungsgerichts vertieft geprüft wurden die Lärmsituation in der Nacht und Massnahmen, um den Fluglärm dann zu vermindern.

Der Grossteil der Massnahmen ist bereits heute im SIL-Objektblatt verankert, so die Pistenverlängerungen, die Südabflüge geradeaus bei Bise, optimierte Routenführungen oder moderne Flugverfahren. Das Bazl hat ihre Wirksamkeit erneut überprüft und in einem Grundlagenbericht festgehalten. Gegen die Südabflüge geradeaus gab es Widerstand. Das Bazl findet aber, damit werde der Betrieb bei Nebel und Bise sicherer und deshalb weniger anfällig für Verspätungen.

Zu den neuen Massnahmen gehören deutlich höhere Gebühren für Starts von Langstreckenflügen der lauten Lärmklassen nach 23 Uhr. In der Folge sollen die Fluggesellschaften alle Mittel zur Reduktion von Verspätungen nutzen und leisere Flugzeuge einsetzen.

Das Objektblatt enthält neu eine Auflage, die den Flughafen Zürich dazu verpflichtet, bei Verbesserungen der Infrastruktur und des Betriebs in erster Linie Verspätungen zu vermeiden. Eine Erhöhung der maximal planbaren Starts und der maximal planbaren Landungen dürfe erst erfolgen, wenn die zulässigen Lärmimmissionen eingehalten seien. Gemäss Auflage des Bundesverwaltungsgerichts weist der SIL nun den Lärm von 23 Uhr bis Mitternacht separat aus.

Lob und Kritik vom Regierungsrat

Die Volkswirtschaftsdirektion begrüsst die nun beschlossenen Massnahmen zur Reduktion von Verspätungen am Flughafen Zürich. Hingegen bewertet sie als problematisch, wie viele Flüge nach 23 Uhr der Bundesrat dem Gebiet mit Lärmauswirkungen zumutet. Der Regierungsrat erwartet im Gegenteil, dass in der Nacht und insbesondere in der Zeit des bewilligungsfreien Verspätungsabbaus zwischen 23 und 23.30 Uhr weniger geflogen wird, wie er dies schon im Frühling 2025 gefordert hatte.

Das «Gebiet mit Lärmauswirkungen», wie es nun im SIL-Objektblatt steht, gehe «für die Zeit nach 23 Uhr von einer nicht nachvollziehbar hohen Anzahl nächtlicher Flugbewegungen aus und bildet keine Verbesserung gegenüber der heutigen Situation ab», schreibt die Volkswirtschaftsdirektion. Dies widerspreche klar der Flughafenpolitik des Kantons Zürich. Volkswirtschaftsdirektorin Carmen Walker Späh (FDP) sagt: «Ich erwarte von der Flughafen Zürich AG, der Flugsicherung und den Fluggesellschaften, dass alle betrieblich möglichen und wirtschaftlich tragbaren Anstrengungen unternommen werden, dass die Zahl der Nachtflüge sinkt und die Bevölkerung möglichst vor Lärm geschützt wird.»

Stabiler Betrieb und klare Regeln

Die Volkswirtschaftsdirektion begrüsst hingegen ausdrücklich die Massnahmen, welche die Abläufe stabilisieren und so die Verspätungssituation am Abend verbessern. Dazu zählen insbesondere die lärmoptimierten Abflugrouten ab den Pisten 28, 32 und 34 sowie die Verlängerung der Pisten 28 und 32, welche die Zürcher Stimmbevölkerung 2024 mit klarer Mehrheit angenommen hat.

Froh ist der Regierungsrat zudem, dass Südstarts geradeaus die Ausnahme bleiben. Wie verlangt habe der Bund nun klar definierte, messbare und nachvollziehbare Wettersituationen  für die Anwendung dieses Bisenkonzepts beschlossen. Ebenso ist es im Sinne des Regierungsrates, dass Südstarts geradeaus bei Nebel nur noch als sogenanntes Zwischenergebnis und nicht wie im Entwurf des SIL-Objektblatts vorgesehen als «Festsetzung» beschlossen wurden. Ebenso begrüsst er die höheren Lärmgebühren als Anreiz für die Airlines, Flüge so zu planen und abzuwickeln, dass Verspätungen und damit nächtlicher Lärm reduziert werden. 

 

Sachplan Verkehr, Teil Infrastruktur Luftfahrt (SIL)

Der SIL enthält für jeden Flugplatz ein Objektblatt. Dieses legt den Rahmen für künftige Aus- und Umbauten der Infrastruktur verbindlich fest. Zudem enthält es verbindliche Vorgaben zum Betrieb, zum Flugplatzperimeter, zur Lärmbelastung, zur Hindernisbegrenzung, zum Natur- und Landschaftsschutz sowie zur Erschliessung eines Flugplatzes. Das Objektblatt ist Voraussetzung für die Genehmigung des Betriebsreglements und für die Bewilligung von Flugplatzanlagen. Erst in diesen Verfahren ist eine gerichtliche Überprüfung möglich.  

Gwunderbrunnen

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