Pflegeversorgung wird neu aufgegleist

Mit der Pflegeheimbettenplanung will der Kanton im Bereich der stationären Pflegeversorgung eine bedarfsgerechte, qualitativ hochstehende und langfristig finanzierbare Langzeitpflege sicherstellen. Die Festsetzung der neuen Zürcher Pflegeheimliste ist auf den1. Januar 2027 geplant.

Die Zürcher Pflegeheime tragen zusammen mit der ambulanten Pflege zur Langzeitpflegeversorgung der Zürcher Bevölkerung bei. Weil die Bevölkerung immer äter wird und zudem wächst, nimmt auch der Anteil der älteren Menschen stark zu – für die Langzeitpflege eine Herausforderung.

Das Krankenversicherungsgesetz verpflichtet die Kantone, die stationäre Pflegeversorgung bedarfsgerecht zu planen und eine Pflegeheimliste zu erlassen. Der Regierungsrat hat die Gesundheitsdirektion (GD) deshalb beauftragt, eine neue Pflegeheimbettenplanung auf das Jahr 2027 vorzubereiten. Die GD hat nun zusammen mit dem Verband der Gemeindepräsidien des Kantons Zürich (GPV) und der Gesundheitskonferenz des Kantons Zürich die Grundlagen für eine neue Pflegeheimbettenplanung erarbeitet.

Ziel ist es, eine bedarfsgerechte, qualitativ hochstehende und langfristig finanzierbare stationäre Pflegeversorgung für die Zürcher Bevölkerung zu gewährleisten. Mit der neuen Planung legt der Kanton Zürich eine neue Pflegeheimliste fest, die vorgibt, welche Pflegeheime künftig zulasten der Grundversicherung Leistungen erbringen können. Geplant ist, die neue Zürcher Pflegeheimliste auf den 1. Januar 2027 festzusetzen.

18 Versorgungsregionen gebildet

Das derzeitige Angebot an Pflegebetten im Kanton Zürich deckt die Nachfrage bis mindestens 2030. Ab dem Jahr 2035 steigt gemäss Prognose der Bedarf gegenüber dem heutigen Angebot an Pflegeheimbetten. Eine wesentliche Neuerung in der stationären Pflegeversorgung ist die bedarfsgerechte Planung auf regionaler Ebene in sogenannten Versorgungsregionen. Unter der Leitung des GPV haben sich die 160 Zürcher Gemeinden in 18 Versorgungsregionen eigenständig gebildet. Opfikon bildet dabei zusammen mit Kloten, Bassersdorf und Nürensdorf die Versorgungsregion Bülach Südwest.

Unterschiedliche Pflegebetten

Neu wird auch zwischen Betten der allgemeinen und der spezialisierten Langzeitpflege sowie der Akut- und Übergangspflege unterschieden. Dies erhöht die Transparenz für die Gemeinden, die Bevölkerung und die Leistungserbringer. Im Rahmen der Pflegeheimbettenplanung 2027 können alle interessierten Pflegeheime im Kanton Zürich im Herbst 2025 einen Antrag zur Aufnahme auf die neue Zürcher Pflegeheimliste 2027 stellen. Mit der Pflegeheimbettenplanung stellt die GD gemeinsam mit den Gemeinden eine zukunftsfähige stationäre Pflegeversorgung im Kanton Zürich sicher. Das dazu nötige Vernehmlassungsverfahren ist diese Woche gestartet und dauert bis 14. März.(red.)