Keine Flugbeschränkungen, aber ...
Der komplizierte Prozess um den künftigen Betrieb am Flughafen Kloten ist einen Schritt weiter: Die verschärften Rahmenbedingungen liegen öffentlich auf, und die Gemeinden sowie die Bevölkerung können Stellung nehmen.
Ähnlich kompliziert wie all die Schalter im Cockpit mutet der Prozess an, mit dem die Regeln für den Flughafen festgelegt werden: Fliegen ist von nationalem Interesse und deshalb Sache des Bundes, und dieser legt im «Sachplan Verkehr, Teil Infrastruktur Luftfahrt» (SIL) fest, in welchem Rahmen die Schweizer Flughäfen betrieben werden. Für den grössten in Kloten liegt noch bis Ende Januar das neueste Objektblatt 2025 öffentlich auf.
Es sind vor allem Anpassungen, welche darauf vorgenommen wurden. Einige gehen auf ein Gerichtsurteil vom 7. September 2021 zurück: Damals hatte das Bundesverwaltungsgericht bemängelt, dass die Lärmauswirkungen abends und nachts nicht korrekt abgebildet waren. Das zuständige Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) müsse sich vor allem mit den häufigen Verspätungen zwischen 23 und 23.30 Uhr vertieft auseinandersetzen. Das Bazl hat deshalb eine separat berechnete Lärmkurve für die Zeit von 23 bis 24 Uhr festgesetzt. Die Mittel gegen diesen unerwünschten Nachtlärm seien bereits auf dem gültigen SIL-Objektblatt enthalten, heisst es auf der Website des Bazl, wurden aber gesamthaft neu bewertet: Pistenverlängerungen (die das Stimmvolk am 3. März 2024 gutgeheissen hat), optimierte Flugrouten und moderne Flugverfahren sowie der Start nach Süden geradeaus über die Stadt Zürich, wenn Bise oder Nebel herrscht.
«Heuler» werden dreimal so teuer
Eine wichtige Massnahme seien die Lärmzuschläge, die in zwei Stufen erhöht werden sollen («Stadt-Anzeiger» vom 9. Januar). Verspätete Starts von Langstreckenflugzeugen der lauten Lärmklasse 2 nach 23 Uhr sollen vorerst einen Drittel mehr, später dreimal so viel kosten. Durch diese höheren Gebühren sollen die Fluggesellschaften alles tun, damit die Anzahl der vor 23 Uhr geplanten, aber meist verspäteten Flüge reduziert werden kann. Zudem sollen leisere Flugzeuge der neusten Generation (Lärmklasse 4) eingesetzt werden.
Erst pünktlicher, dann mehr
Ebenfalls geprüft wurden auch Massnahmen, die den Verkehr direkt beschränken, wie etwa weniger Flüge in der letzten Langstreckenwelle. Allerdings legt der SIL auch fest, dass der Flughafen ein Drehkreuz mit Verbindungen zu den wichtigen Zentren weltweit sein soll. Dies wäre mit Einschränkungen nicht vereinbar, weshalb sie wieder verworfen wurden. Allerdings enthält das Objektblatt neu eine Auflage, die nach dem Ja zu den Pistenverlängerungen auch von den Abstimmungsverlierern verlangt wurde: Der Flughafen muss mit Verbesserungen der Infrastruktur und des Betriebs vorab dafür sorgen, dass es weniger Verspätungen gibt. Mehr maximal planbare Starts und Landungen (die sogenannte deklarierte Kapazität) gibt es erst, wenn die zulässigen Lärmimmissionen eingehalten sind. Damit werde sichergestellt, dass Verbesserungen bei Infrastruktur und Betrieb nicht zur Vergabe von mehr Slots führen, sondern der Pünktlichkeit zugutekommen, betont das Bazl.
Stellung nehmen bis 31. Januar
Im Rahmen der Konsultativen Konferenz Flughafen Zürich, die das Flughafengesetz vorschreibt, hat das Bundesamt für Zivilluftfahrt vergangenen Montag die Zürcher Gemeinden über die Anpassungen am SIL-Objektblatt und den Grundlagenbericht dazu informiert. Die Bevölkerung kann bis am 31. Januar dazu Stellung nehmen, die Gemeinden und Planungsregionen bis am 14. Februar, der Regierungsrat bis Mitte April.
Der Austausch der Konsultativen Konferenz sei konstruktiv gewesen, teilt die Volkswirtschaftsdirektion mit. Zusätzlich zu diesem Informationsanlass für die Gemeindevertreterinnen und -vertreter hat am Dienstag eine weitere Informationsveranstaltung für Interessenverbände zum selben Thema stattgefunden.