Budgetkosmetik – aber nicht nur
In der Budgetdebatte fand die SP die Sparvorschläge der RPK «kleinlich» – und dann kam doch ein grosser.
Dank der Ankündigung von Firmen, auch 2026 mehr Gewinn zu machen und in der Folge mehr Steuern abzuliefern, schreibt Opfikon trotz steigender Schulkosten und grosser Investitionen keine roten Zahlen. Entsprechend konnte man gelassen auf die Budgetdebatte im Opfiker Gemeinderat blicken: Die Kürzungsanträge der RPK waren von den Beträgen her bescheiden.
Doch vor der Parlamentssitzung am vergangenen Montag traf noch ein substanzieller Antrag ein: Das Konto «Reisekosten und Spesen» der schulischen Angebote / Dienste sollte um 69 000 Franken gekürzt werden. Dies verlangte SVP-Gemeinderat und RPK-Mitglied Beni Baumgartner. «Dieses Geld soll als Entschädigung dafür ausgegeben werden, dass für die neue Software der Schule eine Zwei-Faktor-Authentifizierung notwendig ist, die mit dem privaten Smartphone erfolgt», so Baumgartner. 580 Mitarbeitende würden so monatlich 10 Franken zusätzlich erhalten. Dabei stehe in der Lehrpersonalverordnung, dass die Erfüllung von Berufspflichten mit dem Lohn abgegolten sei. «Wenn dies hier nicht der Fall sein sollte, müsste man eine Alternative ohne private Geräte prüfen», forderte Baumgartner.
Schulpräsident Reto Bolliger betonte, dass dieser Antrag schon in der RPK diskutiert, aber wieder gestrichen worden sei. «Grund für diese Sicherheitsmassnahme ist auch nicht die neue Software. Die Schule macht vielmehr den nächsten Schritt zur Sicherung schützenswerter Daten, etwa von Lehrpersonen, Schülerinnen und Schülern oder der Schulzahnklinik.» Diese seien heute nicht in zwei unabhängigen Schritten gesichert. Deshalb werde die Schule das Vorgehen trotz dieser Kürzung im Januar einführen. «Wir haben da eine Sorgfaltspflicht.»
Auch Notfall-App auf Privathandys
Weiter führte der Schulpräsident ins Feld, dass die privaten Handys nicht nur zum Identifizieren, sondern auch für eine Notfall-App genutzt würden: Damit könnten bei Bedarf alle Betroffenen schnell informiert und allenfalls alarmiert werden. «Das ist ein gut durchdachtes Konzept des Kantons, welches er den Gemeinden zur Verfügung stellt. Und dazu braucht es ein Handy.» Auch deshalb möchte die Schule die Lehrpersonen fürs Nutzen des Gerätes für betriebliche Zwecke entschädigen.
Die SVP-Gemeinderätin und Juristin Regula Hürlimann hielt fest, dass Lehrpersonen zwar unter die Regelung des Kantons fallen und dessen Weisung vorsehe, dass die Nutzung privater Handys mit 26.50 Franken im Monat entschädigt werde – «aber nur für eine Zwei-Faktor-Authentifizierung ist dies nicht vorgesehen.» Ihre Frage, auf welche gesetzliche Grundlage sich die Schule stütze, konnte Bolliger im Rat nicht beantworten. Das Volksschulamt habe ihm aber bestätigt, dass eine Entschädigung möglich sei – wenn auch ohne Angabe eines Betrags.
Yuri Fierz (SP) vermutete, dass Schul-Handys wohl teurer würden als die Entschädigung; David Sichau (Grüne) fragte sich, warum Opfikon nur 10 statt 26.50 Franken zahlen wolle («Weil wir sparsam sind!», konterte Schulpräsident Bolliger). Dennoch stimmte der Rat der stattlichen Kürzung von 69 000 Franken mit 18 (bürgerlichen) gegen 15 Stimmen zu. Weiterer Artikel