Zweites illegales Pokerlokal kontrolliert

Die Polizei hat am Mittwochabend, 28. Oktober, ein illegales Pokerlokal an der Flughofstrasse kontrolliert. Dort hat sie rund 15 000 Franken Bargeld sowie diverse Spielutensilien beschlagnahmt.

Bei der Hausdurchsuchung eines Lokals an der Flughofstrasse trafen die Einsatzkräfte auf rund 60 Personen, die sich an Pokerspielen beteiligten. Neben dem Bargeld in verschiedenen Währungen stellte die Kantonspolizei mehrere Pokertische, Spielchips sowie elektronische Geräte und diverse Unterlagen sicher. Unterstützt wurde sie dabei von der Eidgenössischen Spielbankenkommission (ESBK) und der Stadtpolizei Opfikon.

Bei dieser Kontrolle stellte die Polizei neben Widerhandlungen gegen das Geldspielgesetz (siehe Box) auch mehrere Verstösse gegen das Ausländer- und Integrationsgesetz fest. Unter anderem arbeiteten drei Personen ohne die erforderliche Arbeitsbewilligung im Lokal. Zudem wurde gegen das Tabakproduktegesetz und andere gesetzliche Bestimmungen verstossen. Die Polizei bringt die festgestellten Verstösse bei der ESBK und den zuständigen Behörden zur Anzeige.

Die Kontrolle fand im Auftrag der Eidgenössischen Spielbankenkommission statt. Es ist bereits das zweite Mal in diesem Jahr, dass die Polizei hier illegales Pokerspiel beendet hat: Eine ähnliche Aktion erfolgte im April. Damals wurden ebenfalls 60 Personen kontrolliert und über 60 000 Franken Bargeld, Spielechips, aber auch IT-Ausrüstung sowie Mobiltelefone beschlagnahmt. 

Pokern um Geld im «privaten Kreis» erlaubt

Geldspiele ausserhalb von lizenzierten Spielbanken oder Casinos sind in der Schweiz nicht mehr prinzipiell verboten, sondern im Geldspielgesetz (BGS) geregelt. Für Spielbankenspiele wie Roulette, Blackjack, Poker muss bei der Eidgenössischen Spielbankenkommission (www.esbk.admin.ch) eine Bewilligung eingeholt werden, für Lotterien, Sportwetten und Geschicklichkeitsspiele je nach Verbreitung bei der interkantonalen Geldspielaufsicht (www.gespa.ch) oder der Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich, Abteilung Gewerbebewilligungen.

Spiele im privaten Kreis werden vom Gesetz nicht erfasst und sind somit ohne Einschränkungen erlaubt. Als privat gilt eine Spielrunde, wenn:

  • sie nicht gewerblich durchgeführt wird (z. B. in einem Pokerclub);
  • das Spiel nicht öffentlich bekannt gemacht wird;
  • die Spielerinnen und Spieler familiär, beruflich oder ähnlich verbunden sind (etwa ein einmaliges Tippspiel für die Fussballmeisterschaft);
  • bei fehlender anderweitiger Verbindung (z. B. Jassabend oder Pokerabend im Restaurant unter Fremden) die Anzahl Spielender noch kleiner ist;
  • keine Teilnahmegebühren oder andere Kosten erhoben werden;
  • die Summe der Spielgewinne tief ist;
  • alle Einsätze als Gewinne an die Spielenden zurückfliessen und der Veranstalter keinen finanziellen Vorteil hat.  (pd./rs.)