Trockenheit und Hitze halten an: Feuerverbot am 1. August
Seit über einem Monat gilt im Kanton Zürich wegen der grossen Waldbrandgefahr ein Feuer- und Feuerwerksverbot im Wald und in Waldesnähe. Und weil keine ergiebigen Regenfälle absehbar sind, gilt das Verbot weiterhin, ausdrücklich auch am 1. August 2026. Der Kanton werde keine Ausnahmen bewilligen, teilt dieser mit.
In Opfikon könnte er das auch nicht: Die Stadt hat per 15. Juli von sich aus ein noch weiter gehendes, absolutes Feuerverbot erlassen – was sie kann – und wird es bis dahin auch nicht aufheben. Folglich darf man bis auf weiteres im Freien kein Feuer entfachen – auch keine Holzkohle auf dem eigenen Balkon oder Feuerschalen auf der Terrasse – oder brennendes oder glühendes Material wie Zigaretten oder Zündhölzer wegwerfen. Das Verbot gilt ausdrücklich auch für befestigte offizielle Feuerstellen. Diese sind in Opfikon mit rot-weissem Plastikband abgesperrt. Vom Feuerverbot ausgenommen sind Gas- und Elektrogrills, sofern sie sorgfältig betrieben werden und nicht kippen können. Ebensowenig sind kleine Heissluftballone, auch Himmelslaternen genannt, erlaubt.
Für die Opfiker Feierlichkeiten zum 1. August bedeutet dies, dass es auf der Mettlenwiese kein Höhenfeuer und kein Feuerwerk geben wird. Der Lampionumzug für die Kinder findet jedoch statt – mit Elektrolämpchen. (rs.)
Weitere Informationen: www.waldbrandgefahr.ch und www.zh.ch/waldbrandgefahr