Leinenpflicht: Gute Noten für Hündeler

Karin Steiner

Am 31. Juli endete die dreimonatige Schonzeit und damit die Leinenpflicht im Wald. Gut erzogene Hunde dürfen sich jetzt wieder frei bewegen. Sowohl der Jagdaufseher Peter Grieder als auch die Gemeinden ziehen eine positive Bilanz: Die meisten Hundehaltenden waren einsichtig.

«Im Prinzip waren die Hundehaltenden diszipliniert», zieht Peter Grieder, Jagdaufseher im Hardwald, Bilanz. «Mindestens wenn sie einen Jäger erblicken, nahmen sie den Hund schnell an die Leine», fügt er scherzend hinzu. Der 4,7 Quadratkilometer grosse Hardwald gehört neben Privatpersonen den fünf Gemeinden Wallisellen, Kloten, Opfikon, Bassersdorf und Dietlikon. Diese verschiedenen Besitzansprüche machten einst die Regelungen bezüglich der Leinenpflicht nicht einfach, denn jede Gemeinde hatte eigene Gesetze. Doch seit 2022 gibt es im Kanton Zürich ein einheitliches Jagdgesetz, das besagt, dass Hunde von 1. April bis 31. Juli in sämtlichen Wäldern und 50 Meter von den Waldrändern entfernt an die Leine gehören.

Aufklärung statt Strafe

Um diese Regelungen allgemein bekannt zu machen, betrieben die Gemeinden viel Aufklärungsarbeit. «Wir verteilen nicht gerne Bussen», sagt Peter Grieder. «Wir klären auf, weshalb diese Massnahme wichtig ist. Die Hundehalterinnen und Hundehalter haben mehrheitlich Verständnis dafür.»

Auf Aufklärung setzte auch die Stadtpolizei Opfikon. «Die Stadtpolizei hat vor allem Anfang April die angetroffenen Hundehaltenden speziell angesprochen und sie auf die bis 31. Juli geltenden Vorschriften aufmerksam gemacht», sagt Polizeichef Markus Hausherr. «Bei Neuanmeldungen von Hunden wurde den Verantwortlichen zudem auf dem Polizeiposten ein entsprechendes Merkblatt ausgehändigt.»

Danach wurde jedoch mehrmals wöchentlich während der Patrouillentätigkeit die Leinenpflicht im Wald und am Waldrand kontrolliert und bei Widerhandlungen wurden Bussen ausgestellt, die 60 Franken betrugen. Die Anzahl der Bussen werde jedoch nicht öffentlich kommuniziert.

Auch Wallisellen betrieb viel Aufklärungsarbeit. «Bei der Stadtpolizei Wallisellen haben wir im Schalterbereich diverse Flyer für die Kundschaft, in welchen wir auf neue Thematiken und Gesetzgebungen informieren. Dazu gehört auch der Flyer ‹Leinenpflicht im Wald und am Waldrand›», so Celina Schickli, Assistentin stellvertretender Stadtschreiber Wallisellen. «Die Aufklärungsarbeit der Stadtpolizei Wallisellen umfasste auch Patrouillentätigkeiten, bei denen Hundehalterinnen und Hundehalter auf die immer noch neue Gesetzesänderung hingewiesen wurden, bevor sie verzeigt oder gebüsst wurden.»

Leinenpflicht auch für Kleinhunde

Der Hardwald ist nicht nur bei Hundehaltenden aus den umliegenden Gemeinden, sondern auch aus der Stadt Zürich sehr beliebt. Entsprechend viele Vierbeiner sind denn auch gerade bei warmen Temperaturen im Wald anzutreffen. Während der Schonzeit ist die Leinenpflicht wichtig, um Muttertiere und ihre Jungen zu schützen, denn nicht nur grosse Hunde können Schaden anrichten, indem sie das Wild jagen oder gar verletzen, auch kleine Vierbeiner sind in der Lage, durch ihr Gebell das Muttertier zu erschrecken und zu vertreiben.

Wie viele Jungtiere in diesem Frühling zur Welt gekommen sind, kann Peter Grieder nicht sagen. «Das Problem ist, dass der Wald zurzeit so stark zugewachsen ist, dass wir grosse Mühe haben, das Wild zu zählen. Der Wald wird langsam zum Urwald. So kann man den Bestand nur schätzen.»

Keine Vorfälle bekannt

Gemäss Peter Grieder gibt es immer wieder jagende und wildernde Hunde. In den letzten Jahren gab es durchschnittlich ein bis zwei Tiere, die von Hunden tödlich verletzt wurden oder aufgrund ihrer Verletzungen erlegt werden mussten. Aber dieses Jahr ist ihm bisher kein Vorkommnis bekannt. «Ich erteile den Hundehaltenden eine sehr gute Note», sagt er.

Ähnlich tönt es aus Wallisellen: «Die Stadtpolizei Wallisellen verzeichnete keine Vorfälle im Zusammenhang mit Verstössen gegen das Hundegesetz in Sachen Missachten der Leinenpflicht im Wald und am Waldrand. Dies ist eine sehr positive Entwicklung», so Celina Schickli. Und auch Opfikon ist zufrieden: «Betreffend der Hundeleinenpflicht im Wald verhielt sich die Mehrheit der Hundehal­tenden sehr diszipliniert. Es gab aber ­natürlich auch Ausnahmen», sagt Markus Hausherr.

Ab 1. August gelten wieder die alten Regeln

Von 1. August 2024 bis 31. März 2025 gelten in den Wäldern des Kantons ­Zürich wieder die alten Regeln. Das heisst, gut erzogene Hunde dürfen sich im nahem Umfeld ihrer Besitzer frei bewegen, sofern sie jederzeit abrufbar sind und weder Menschen noch andere Tiere belästigen. Selbstverständlich ist es dann immer noch verboten und strafbar, den Hund wildern zu lassen, auch wenn er aufgrund seiner geringen Grösse und seines Tempos kein Reh verletzen kann. (kst.)

Gwunderbrunnen

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