«Keine Hochleistungsboliden für Junglenker»

Nach dem tragische Unfall an der Glattbrugger Schulstrasse fordert Roadcross, dass Junglenker in der Schweiz keine «Hochleistungsboliden» mehr fahren dürfen.

Der Stiftungsrat von Roadcross Schweiz, einer Stiftung für Strassenopfer, will sich für die Einführung einer gesetzlichen Leistungsbeschränkung (siehe Box) für Junglenkende einsetzen. Dies als Reaktion auf die zunehmende Zahl schwerer Raserunfälle durch unerfahrene Fahrerinnen und Fahrer mit hochmotorisierten Fahrzeugen, wie beim Unfall am 18. September an der Schulstrasse, bei dem zwei Menschen ihr Leben verloren. «Das bewusste Ausschalten von Sicherheitssystemen zeigt, dass Appelle an die Vernunft nicht genügen», betont Willi Wismer, Präsident des Stiftungsrats. «Gesetze schützen Leben!»

Edukative Begleitmassnahmen im Sinne eines wirksamen Gesamtpakets unterstützt Roadcross Schweiz ausdrücklich. Doch angesichts jüngster tragischer Ereignisse sei für die Opferorganisation klar: Die gefährliche Kombination aus Unerfahrenheit, jugendlicher Risikofreude und hochmotorisierten Fahrzeugen müsse mit einer gesetzlichen Leistungsbeschränkung für Junglenkende gebannt werden. Eine solche Regel schütze dabei nicht nur andere Verkehrsteilnehmende, sondern auch die jungen Fahrerinnen und Fahrer selbst – vor schweren Unfällen und den oft langwierigen Konsequenzen.

In der SRF-Politsendung «Forum» am 25. September sprach sich Benedikt Schmid, Präsident der Jungen Mitte, für eine anspruchsvollere Fahrausbildung aus. Das Problem sei nie das Fahrzeug, sondern immer der Lenker. Daniel Sacher von der Beratungsstelle für Unfallverhütung BFU betonte, man sei nicht grundsätzlich gegen eine PS-Beschränkung, sehe sie aber nicht als allein wirksame Massnahme. Sie müsste mit einer verbesserten Ausbildung, häufigeren Verkehrskontrollen und strengeren Sanktionen kombiniert werden.

Nicht bloss Zusatzlektionen

Roadcross Schweiz unterstützt die Forderung nach ergänzenden Massnahmen im Sinne eines Gesamtkonzepts, sieht aber in einer gesetzlichen Beschränkung den entscheidenden Hebel. «Wer bewusst Assistenzsysteme ausschaltet, weiss genau, was er tut», so Willi Wismer. «Dieses Verhalten lässt sich nicht einfach mit einer Zusatzlektion verhindern – es braucht klare Regeln.» Er betont: «Es geht nicht darum, jemanden in seiner Freiheit einzuschränken. Aber Freiheit endet für uns dort, wo das Leben anderer gefährdet wird.» Rückmeldungen und öffentliche Reaktionen zeigen, dass auch in der Bevölkerung breite Unterstützung für eine solche Beschränkung besteht.

Dass gesetzliche Massnahmen wirken, zeige die Einführung der Alkohol-Nulltoleranz für Neulenkende im Jahr 2014: Seither habe sich die Zahl der Alkoholunfälle in dieser Altersklasse halbiert. Zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit bestehen bereits altersbezogene Vorschriften – so müssen Fahrzeuglenkende ab 75  Jahren ihre medizinische Fahreignung regelmässig überprüfen lassen. (pd.)

Leistungsbeschränkung nach Gewicht und PS

Das Leistungsgewicht ist das Verhältnis von PS (Leistung) zu Kilogramm (Gewicht) eines Fahrzeugs. Es definiert, wie viel Gewicht eine «Pferdestärke» bewegen muss, um das Fahrzeug zu beschleunigen.

• Beispiel 1: Ein kleines Auto mit 100 PS und 1000 kg Gewicht hat ein Leistungsgewicht = 10 kg pro PS.

• Beispiel 2: Ein Sportwagen mit 300 PS und ebenfalls 1000 kg Gewicht hat ein Leistungsgewicht = 3,3 kg pro PS.

Je tiefer das Leistungsgewicht eines Fahrzeugs, desto schneller beschleunigt es – und desto schwieriger ist es für unerfahrene Fahrerinnen und Fahrer, die Kontrolle zu behalten.