Parkplatzverordnung Airport City: Unnötig für die Raumplanung
Ein Komitee engagiert sich für, das andere gegen die neue Parkplatzverordnung Airport City. Der «Stadt-Anzeiger» stellt die Argumente einander gegenüber.
Was will die Raumplanung?
Die Raumplanung gibt den Gemeinden das Ziel vor, dass der künftig entstehende motorisierte Individualverkehr (MIV) aus ökologischen Gründen zur Hälfte auf den öffentlichen Verkehr verlagert werden soll.
Gleichzeitig hält sie fest, dass entsprechende Massnahmen weder zu gesellschaftlichen Veränderungen führen noch die verfassungsmässig garantierte freie Wahl des Verkehrsträgers einschränken dürfen.
Schreibt die Raumplanung die Reduzierung der Parkplätze vor?
Nein, das tut sie nicht – schon allein deshalb, weil in Opfikon bereits heute mehr als 50% des Verkehrs über den öffentlichen Verkehr abgewickelt wird. Die Reduktion von Parkplätzen wird zwar als mögliche Massnahme genannt, jedoch ausdrücklich nur unter der Voraussetzung, dass sie tatsächlich nachhaltig sinnvoll ist.
Führen weniger Parkplätze zu weniger Autoverkehr (MIV)?
Nein, in Opfikon auf keinen Fall. Diese Frage wurde nie ernsthaft untersucht – schon gar nicht unter Berücksichtigung der konkreten Verhältnisse in Opfikon. Gleichzeitig wird eine zentrale Frage komplett ausgeblendet: Wie viel Verkehr kann und darf überhaupt verhindert werden?
«Ein erheblicher Teil des motorisierten Individualverkehrs ist für das Funktionieren von Alltag und Grundversorgung unverzichtbar.»
Was sind die Folgen einer Parkplatzreduzierung?
Grundsätzlich führt eine künstliche Reduzierung des Angebotes immer zu einer Preisexplosion für Parkplätze. Familienwohnungen ohne Parkmöglichkeiten lassen sich deutlich schlechter vermieten und führen zu vielen Mieterwechsel. Entsprechend weichen Investoren vermehrt auf kleinere Wohnungen mit höheren Renditen aus.
Hinzu kommt eine strukturelle Fehlsteuerung: Wenn für eine Einzimmerwohnung gleich viele Parkplätze zulässig sind wie für eine Fünfzimmerwohnung, entsteht ein klarer Anreiz, kleinere Einheiten zu bauen. Im Ergebnis können so mehr Wohnungen und damit insgesamt auch mehr Parkplätze realisiert werden – obwohl dies eigentlich dem ursprünglichen Ziel widerspricht.
Was ist der motorisierte Individualverkehr (MIV)?
Zum motorisierten Individualverkehr (MIV) zählen nicht nur «unnütze bequeme Autofahrten», sondern schlicht alle Autofahrten, auch die, die unverzichtbar sind: Kasten- und Brückenwagen von Handwerkern mit umfangreichem Werkzeug und Maschinen, eine Mutter mit drei Kindern, die den Alltag organisiert, oder ein Vater, der sein behindertes Kind täglich in eine abgelegene Schule bringt. Ebenso gehören dazu kranke Kinder oder erwachsene, die aus Rücksicht auf andere mit dem Auto zum Arzt gefahren werden, sowie Schichtarbeiter wie Polizisten, Ärzte, Pflegepersonal oder Tram- und Buschauffeure, die zu Randzeiten unterwegs sind, oder eine Rentnerin, die mit ihrem Privatauto den Mahlzeitendienst in Opfikon sicherstellt.
Welchen MIV will die Raumplanung denn eigentlich verhindern?
Diese Beispiele zeigen klar: Ein erheblicher Teil des motorisierten Individualverkehrs ist kein Luxus, sondern für das Funktionieren von Alltag und Grundversorgung unverzichtbar.
Übrig bleibt – wenn überhaupt – das fiktive Extrembeispiel eines Pendlers, der aus reiner Bequemlichkeit täglich alleine mit dem privaten Auto von Opfikon nach Bern fährt.
Die Folge ist, dass nicht gezielt Einzelfälle betroffen sind, sondern breite Teile der arbeitenden Bevölkerung. In der Praxis dürfte ausgerechnet der beschriebene Pendler seinen Parkplatz behalten, während ein Handwerker oder eine Familie mit mehreren Kindern gezwungen ist, in andere Gemeinden oder Kantone – etwa in den Aargau – auszuweichen und anschliessend täglich zu ihrem Arbeitsplatz nach Opfikon zu pendeln.