«Fussball»-Sprayer ziehen durch Opfikon
Im Ortsteil Oberhausen wurden Wohnhausfassaden mit FCZ-Parolen besprüht. Die Stadtpolizei bestätigt die Sachbeschädigungen und stellt fest: Schmierereien nehmen zu.
Wer die letzten Tage am Schulhaus Oberhausen vorbeikam, sah es sofort: An den Fassaden gleich mehrerer Wohnhäuser prangen sogenannte Tags mit Bezug zum FC Zürich. Betroffen sind die Liegenschaften an der Fallwiesenstrasse sowie am Püntackerweg. Auf den Fassaden finden sich Schriftzüge wie «Es Läbe für de FCZ» und «Südkurve» sowie Parolen, die klar auf die Fanszene des FC Zürich hinweisen.
Die Stadtpolizei Opfikon hat Kenntnis von den Sachbeschädigungen. Über allfällige Strafanzeigen der Hauseigentümer gibt sie keine Auskunft, wie Raffaela Landert, Kommunikationsbeauftragte der Stadt Opfikon, auf Anfrage mitteilt. Auch zum Ermittlungsstand äussert sich die Polizei nicht öffentlich.
Mehr Polizeipräsenz an Spieltagen
Dass hinter den Tags Fussballfans stecken könnten, liegt nahe: Laut Landert zeigt sich bei Schmierereien eine Tendenz hin zu Parolen mit Fussballbezug. Im Rahmen eines Strafverfahrens werden Tatverdächtige schriftlich einvernommen und auch zur Fanzugehörigkeit befragt.
Die Polizei ist nach eigenen Angaben besonders bei Fussballspielen mit Risikofaktoren auf dem Stadtgebiet präsent. Sie sei bestrebt, illegale Sprayer in flagranti zu erwischen und der Strafverfolgung zuzuführen. Strategische Massnahmen zur Bekämpfung von Vandalismus gibt sie jedoch nicht öffentlich bekannt.
Die Fälle sind kein Einzelphänomen: Die Anzahl Schmierereien in Opfikon hat laut Stadtpolizei in letzter Zeit zugenommen. Für die Beseitigung sind die Hauseigentümer zuständig. «Es wird empfohlen, die Graffiti so schnell wie möglich zu entfernen oder zu überstreichen, damit nicht der Eindruck entsteht, dass Schmierereien toleriert werden», sagt Landert. Die genaue Schadenshöhe hängt von der Anzahl und vom Ausmass der Tags ab. Eine konkrete Summe nennt die Stadt nicht.
Wer beim illegalen Sprayen erwischt oder nachträglich als Täter ermittelt wird, muss mit einem Strafverfahren wegen Sachbeschädigung rechnen. Hauseigentümer können dabei finanzielle Forderungen gegenüber den Tätern geltend machen. Strafbar macht sich auch, wer lediglich «Schmiere steht», also als Aufpasser agiert.