Erneuerungswahl Gemeinderat und Sozialbehörde
Philipp Haag, Die Mitte, hat infolge Wegzugs aus der Stadt Opfikon seine Wählbarkeit verloren (Art. 6 Abs. 1 Gemeindeordnung). Die Kandidatur für den Gemeinderat sowie die Sozialbehörde gilt somit als zurückgezogen (§ 52 Abs. 4 Gesetz über die politischen Rechte (GPR)).
Der Wegzug ist erst nach dem Druck der Wahlunterlagen erfolgt. Eine Anpassung der bereits gedruckten Wahlzettel und Beiblätter war daher nicht mehr möglich. Stimmen, die auf Philipp Haag lauten, sind ungültig. (§ 73 Abs. 1 lit. c GPR)
STADTRAT OPFIKON, 12. Februar 2026