Ab Freitag sind 2 Liter erlaubt
Am Flughafen Zürich dürfen lokal abfliegende Passagiere ab morgen Freitag, 26. Juni, Flüssigkeitsbehälter mit bis zu 2 Litern Fassungs-vermögen im Handgepäck mitführen. Möglich machen dies neuartige Scanner, die nun an allen Kontrolllinien in Betrieb sind.
Rechtzeitig auf die Sommerferien kann der Flughafen die Vorschriften für Flüssigkeiten lockern. Die neue Regelung gilt für Passagiere, die ihre Reise in Zürich beginnen und im Sicherheitskontrollgebäude kontrolliert werden. Denn die neuen CT-Scanner analysieren das Handgepäck dreidimensional und können so Flüssigkeiten sowie elektronische Geräte zuverlässig kontrollieren. Beides kann deshalb ab dem 26. Juni an allen 26 Kontrolllinien im Gepäck bleiben.
Separate Beutel für die Flüssigkeitsbehälter sind nicht mehr notwendig. Dies beschleunigt die Abläufe und soll für einen spürbar höheren Passagierkomfort sorgen, so der Flughafen. Die Anpassung der Flüssigkeitsregel hängt mit der Modernisierung der Sicherheitskontrolle zusammen. Seit Ende 2025 werden die Kontrolllinien im Sicherheitskontrollgebäude etappenweise auf die neue CT-Technologie umgerüstet. «Die Arbeiten befinden sich aktuell in der Schlussphase. Ab Freitag sind keine herkömmlichen Kontrollgeräte mehr im Einsatz», sagt Projektleiter Roman Jung. Neben den Passagieren profitierten auch die Mitarbeitenden von optimierten Arbeitsprozessen.
Vorsicht mit Thermoskannen und Filmmaterial
Doppelwandige Flaschen (etwa Thermosflaschen) dürfen nur geleert mitgenommen werden. Solche Behälter stellen bei der Sicherheitskontrolle eine besondere Herausforderung dar, da der mehrschichtige Aufbau verhindern kann, dass die neuen Scanner den Inhalt zuverlässig detektieren und zweifelsfrei als unbedenklich identifizieren. Zudem können analoge Fotofilme durch die CT-Scanner beschädigt werden. Es wird empfohlen, diese vorzuweisen und manuell separat kontrollieren zu lassen. Passagieren wird geraten, nach wie vor genügend Zeit für die Sicherheitskontrolle einzuplanen. Es gelten weiterhin die auf der Website empfohlenen Einfindungszeiten.
Für die Rückreise gelten je nach Flughafen unterschiedliche Bestimmungen, was die Flüssigkeitsobergrenze betrifft. Dies gilt auch bei Umsteigeverbindungen, wenn Reisende am Transitflughafen die Sicherheitskontrolle erneut passieren müssen. Reisende werden gebeten, sich im Voraus über die jeweils gültigen Regelungen zu informieren.
Unveränderte Regeln beim Transfer
Die Kontrollbereiche für Transferpassagiere im Dock E («Midfield») und einige Spezialprozesse verfügen noch nicht über die neue CT-Technologie. Die Umrüstung der dezentralen Standorte erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.
Dort gilt weiterhin die bisherige Regelung: Flüssigkeiten dürfen nur in Behältern bis maximal 100 ml mitgeführt werden. Diese müssen in einem transparenten, wiederverschliessbaren Beutel mit einem Fassungsvermögen von maximal 1 Liter transportiert werden. (pd.)